ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HANS HAAG STUDIOS


ALLGEMEINES

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von den Hans Haag Studios durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. mit der Annahme des Angebots der Hans Haag Studios durch den Kunden. Die AGB der Hans Haag Studios haben Geltung im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur.

I. BEGRIFFSBESTIMMUNG, GELTUNGSBEREICH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit den "Hans Haag Studios". Die Begriffe "Auftrag, Agentur und Auftraggeber" werden im kaufmännischen Sinn verwendet. "Auftrag" bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, "Agentur" denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, "Auftraggeber" denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
2. Nur wenn die Agentur abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers schriftlich anerkennt, erhalten diese Gültigkeit.
3. Den AGBs ist innerhalb von drei Werktagen schriftlich zu widersprechen. Ein Widerspruch der AGBs ist schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu erklären.

II. TERMINE, LIEFERFRISTEN

1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich als unverbindliche Orientierungshilfen anzusehen. Wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix mit den Hans Haag Studios vereinbart wurden, gilt dies nicht.
2. Wenn der Auftraggeber seine erforderliche Mitwirkungspflicht unterlässt und sich daraufhin Lieferverzögerungen ergeben, haftet die Agentur nicht für daraus entstandenen Schäden.
3. Die Agentur ist berechtigt, wenn der Auftraggeber in Annahmeverzug kommt oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, für den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

III. LEISTUNGSUMFANG, VERGÜTUNG

1. Die Leistungsbeschreibung der Agentur enthält den Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung. Wenn keine Leistungsvergütung vereinbart wurde, gilt der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Stundensatz gemäß Angebot- bzw. Auftragsbestätigung. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wenn der Agentur wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers ein Mehraufwand entsteht, wird dieser als zusützlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Nach Lieferung des Endproduktes wird die Vergütung fällig.
2. Wenn infolge unrichtiger, nachträglich berichtigter oder lückenhafter Angaben von Seiten des Kunden Arbeiten ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder sich die Fertigstellung verzögert, trägt der Auftraggeber den Schaden, sofern er diesen zu vertreten hat.
3. Obenliegende Leistungen darf die Agentur auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.
4. Bei vorzeitiger Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber, den er gegenüber den Hans Haag Studios freigegeben hat, gilt §649 BGB bezüglich des Honorars der Agentur zwischen den Vertragspartnern.
5. Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) vorzunehmen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Hans Haag Studios übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis frei von allen Ersatzansprüchen Dritter.
6. Vom Auftraggeber vor- oder freigegebene Sachaussagen über Produkte und Leistungen müssen nicht mehr von der Agentur auf Richtigkeit überprüft werden.
7. Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, hat die Agentur die Leistungen auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz). Die Agentur ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
8. Zwecks Prüfung und Zustimmung werden dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung von den Hans Haag Studios vorgelegt. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Inhalt, Bild und Ton.
9. Für den Designer besteht eine Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags. Wenn auf Wunsch des Auftraggebers während oder nach der Produktion noch Änderungen auszuführen sind, so hat der Auftraggeber diese Mehrkosten zu tragen.
10. Auch wenn der Auftraggeber das in Auftrag gegebenen und gelieferte Bild-, Layoutmaterial, Printprodukt oder sonstige Leistung nicht veröffentlicht oder nutzt, muss das vereinbarte Honorar gemäß III. 1. AGB in voller Höhe gezahlt werden.
11. Werden die von den Hans Haag Studios gelieferten Entwürfe erneut oder in größerem Umfang oder in einem anderen Rahmen als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber zu einer angemessenen Vergütung für die zusätzliche Nutzung verpflichtet.

IV. URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE/LEISTUNGSSCHUTZRECHTE

1. Die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte überträgt der Designer dem Auftraggeber. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, sind die Agentur und auch die einzelnen Designer berechtigt den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von den Hans Haag Studios gestalteten Werbemittel darf weder im Original noch bei der Reproduktion erfolgen und ist nur mit vorheriger Zustimmung von den Hans Haag Studios zulässig. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist als unzulässig untersagt.
3. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur darf der Auftraggeber die Nutzungsrechte an Dritte weiterübertragen oder lizensieren. Erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
4. Jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung, die über die vereinbarte Nutzung hinausgeht, ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Hans Haag Studios. Das gilt insbesondere für: - die Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - die Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht der ausdrücklich mit den Hans Haag Studios vereinbarten Nutzung entspricht, - die Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, soweit dieses nicht der ausdrücklich mit den Hans Haag Studios vereinbarten Nutzung entspricht, - die Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Transferierung des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. - alle Veränderungen des Layout- oder Bildmaterials durch Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet. Das von den Hans Haag Studios erstellte Layout- oder Bildmaterial darf nicht abgezeichnet, nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden. - Nur unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Designer/Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks "Konzeption und Gestaltung: Hans Haag Studios" oder "www.hans-haag-studios.de" in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild oder Layout ist die vereinbarte Nutzung, erlaubte Wiedergabe oder gestattete Weitergabe des Layout- oder Bildmaterials gestattet.
5. Die Hans Haag Studios werden die Rechte und Zustimmung Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bei Beauftragung durch den Auftraggeber einholen, sofern Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Agentur erforderlich sind. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt dies grundsätzlich nur in dem für den vorgesehenen Auftrag zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang. Eventuelle Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Die Hans Haag Studios übernehmen keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihr gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.
7. Die Hans Haag Studios dürfen die von ihr konzipierten und gestalteten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung z. B. auf ihrer Internet-Website nutzen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die kooperierenden Freelancer oder Netzwerkpartner der Hans Haag Studios.
8. Alle Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei den Hans Haag Studios. Dies gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

V. PRODUKTIONSÜBERWACHUNG (VERGABE, KOORDINATION UND ÜBERWACHUNG DER WERBEMITTELHERSTELLUNG, BELEGMUSTER)

1. Sofern kein Werbemittelhersteller ausdrücklich vom Auftraggeber festgelegt wurde, wählen die Hans Haag Studios im Rahmen der Produktionsüberwachung einen geeigneten Werbemittelhersteller aus. Die Erteilung der Produktionsaufträge erfolgt schriftlich nach Freigabe durch den Auftraggeber. Wenn nicht ausdrücklich Abweichendes in Textform vereinbart wurde, erfolgt die Auftragerteilung an Werbemittelhersteller im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
2. Die Koordination der Produktionsabwicklung und Kontrolle der Leistungen und Rechnungen der Hersteller obliegt den Hans Haag Studios.
3. Die Hans Haag Studios erhalten für die Produktionsüberwachung gemäß Ziffer V.1 und 2 ein Agenturhonorar in Höhe von 15 % auf den Nettowert der Rechnungen der Werbemittelhersteller. Führt die Agentur die Produktionsüberwachung durch, entscheidet der jeweilige Bevollmöchtigte nach eigenem Ermessen und gibt die entsprechenden Anweisungen. Vor Ausführung der Vervielfältigung legt der Auftraggeber dem Designer Korrekturmuster vor. Mit der Abrechnung der Leistung der Hersteller ist das Agenturhonorar fällig.
4. Dem Auftraggeber werden sämliche anfallende Fremdkosten in Rechnung gestellt, wenn die Hans Haag Studios Produktionsaufträge aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausnahmsweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilen. Die Agentur ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von Euro 2.000, sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts zu verlangen.
5. Der Auftraggeber überlässt dem Designer von allen vervielfältigten Arbeiten zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

VI. HERAUSGABE VON DATEN

1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien (insbesondere offene Dateien) und Daten herauszugeben. Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung, wenn der Auftraggeber wünscht, Datenträger, Dateien (insbesondere offene Dateien) und Daten vom Designer zur Verfügung gestellt zu bekommen.
2. Alle vom Designer dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Datenträger, Dateien und Daten dürfen nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline gehen zu lasten des Auftraggebers.
4. Ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Designer nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei allen Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

VII. HAFTUNG

Die Hans Haag Studios haften dem Kunden für Vorsatz. Eine Haftung der Agentur für leichte oder grobe Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In ihrer Gesamtsumme ist eine Haftung für Fahrlässigkeit auf den Umfang des Nettohonorars (unter 2.) beschränkt. Gewährleistungsrechte im Zusammenhang mit den (Teil-)Leistungen verjähren innerhalb von einem Jahr ab Erbringung der jeweiligen (Teil-)Leistungen. Im Zusammenhang mit Leistungen Dritter, die nach diesem Vertrag nicht von den Hans Haag Studios zu erbringende Leistungen sind, übernehmen die Hans Haag Studios keine Haftung.

VIII. ABNAHME

Schulden die Hans Haag Studios einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk (z. B. Entwurf), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Agentur diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks gilt die Abnahme als erfolgt.

IX. RECHNUNG, PREIS, ZAHLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Sofort oder aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Erbringung der Leistung stellen die Hans Haag Studios diese in Rechnung.
2. Der in Rechnung gestellte Betrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug gezahlt werden, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
3. Alle Preise der Hans Haag Studios sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
4. Gegen Vergütungsforderungen der Agentur darf der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche kann der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

X. AUFWENDUNGEN

1. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Kosten für Porto, Telefon und Fax, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen, soweit nichts abweichendes vereinbart wurde.
2. Anfallende Kosten und Auslagen im Rahmen des Auftrags (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
3. Reisekosten werden dem Auftraggeber - soweit nicht anders vereinbart - wie folgt berechnet: - Fremdkosten: nach Belegen - Stundenaufwand: 65 Euro - Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro/km
4. Sonstige Kosten wie Anwaltskosten, Kurierkosten, Transportkosten zur Vorbereitung und Überwachung von Werbemittelproduktionen sowie Farbkopien und Farbausdrucke, die vom Auftraggeber bei den Hans Haag Studios bestellt werden, werden dem Auftraggeber durch Belege nachgewiesen und berechnet. V.3 AGB bleibt unberührt.

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
2. Alle Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Eine etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Ist der Kunde Vollkaufmann, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Hans Haag Studios.